Wissenswertes

Feuerwerk und Umwelt

Hier finden Sie alle Informationen, sortiert nach den folgenden Themengebieten

  • „Rund um das Thema Feuerwerk“: Rechtliche Grundlagen, Kategorien, Anzeige und Anmeldung
  • „Sicherheit“ im Umgang mit Pyrotechnik und Feuerwerk für Privatanwender
  • „Feuerwerk und Umwelt“: mit fundierten Fakten zum Thema Feinstaub und CO2 Ausstoß, Tierschutz

Viel Spaß beim stöbern! Sie haben noch unbeantwortete Fragen? Schreiben Sie uns!

Wissen rund um das Feuerwerk

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen an rechtlichen Grundlagen und Grundwissen rund um das Thema Feuerwerk. Haben Sie noch unbeantwortete Fragen? Schreiben Sie uns!

Gesetze und Vorschriften sind in der Bundesrepublik hierarchisch in einer Pyramide gegliedert. An oberster Stelle steht das Grundgesetz. Darunter in einer Pyramidenstruktur die Bundesgesetze, die Rechtsvorschriften des Bundes, darunter Landesverfassungen und -Gesetze und zu guter Letzt die kommunalen Satzungen. Grundsatz ist, dass keine Regelung einer Formulierung aus den darüber liegenden Ebenen widersprechen darf.

Bezogen auf das Feuerwerk sind die wichtigsten Gesetze: SprengG, 1. SprengV, 2.SprengV und die SprengVwV. Hier ist alles geregelt was die Herstellung / Verwendung / Aufbewahrung / Transport usw. von explosiven Stoffen betrifft. Ebenso die Voraussetzungen die für den Umgang mit diesen Stoffen erfüllt sein muss.

Ebenfalls relevant für ein Feuerwerk können werden: ADR (Gefahrgutbeförderung), das Bundesnaturschutzgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz usw. Ferner haben auch Kommunen das Recht unter bestimmten Voraussetzungen selbst Beschränkungen zu beschließen, so lange diese nicht einer Regelung aus dem SprengG widersprechen.

Feuerwerk wird je nach Gefährlichkeit in Kategorien eingeteilt. Nach dieser Einteilung wir auch festgelegt wer welche Effekte kaufen und verwenden darf:

  • Kategorie F1 = Ganzjahresfeuerwerk, frei verkäuflich. (z.B. Wunderkerzen, Eisfontänen etc.)
  • Kategorie F2 = Silvesterfeuerwerk, ab 18 Jahren 3 Tage vor Silvester, unter dem Jahr mit Ausnahmegenehmigung. (z.B. Batterien bis 500gr NEM, Knallfrösche, Verbundfeuerwerk etc.)
  • Kategorie F3 = Mittelfeuerwerk über 500gr NEM, nur sehr begrenzt verfügbar, für Personen mit entsprechender Erlaubnis (Sachkunde nicht zwingend erforderlich)
  • Kategorie F4 = Großfeuerwerk und Gegenstände ohne Zulassung (Kugelbomben, Zylinderbomben), nur für Personen mit Sachkunde und Erlaubnis
  • Kategorie T1 = Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater

Es gibt noch weitere Kategorien (PM, P und S) diese sind aber für Privatanwender nicht relevant.

Wichtig: Ein Feuerwerkskörper ohne gültige Zulassung (z.B. aus dem Ausland) ist automatisch der Kategorie F4 zuzuordnen und darf somit nur von Personen mit Sachkunde erworben, transportiert oder verwendet werden! Ein Verstoß ist immer eine Straftat und führt unter anderem zu Bußgeldern bis zu 50.000, -€!

Hier unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei Varianten:

A: eine Privatperson möchte selbst ein Feuerwerk abbrennen
B: ein Unternehmen möchte im Auftrag ein Feuerwerk abbrennen

A: Privatperson
Eine Privatperson möchte das Feuerwerk zu seinem eigenen Vergnügen (z.B. Geburtstagsfeier) abbrennen. Diese Person muss mit einer Begründung einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Ordnungsbehörde stellen. Nur mit dieser Ausnahmegenehmigung ist er außerhalb der Verkaufszeiten vor Silvester berechtigt Feuerwerkskörper der Kat. F2 zu kaufen und auch abzubrennen.
Bei der Erteilung wägt die Ordnungsbehörde die Interessen der Privatperson gegen das öffentliche Interesse (z.B. auf Nachtruhe) ab und kann im Zweifelsfall die Genehmigung verweigern.

B: Unternehmen
Ein Unternehmen – das zu gewerblichen Zwecken Feuerwerke anbietet – verfügt über eine bundesweit gültige Erlaubnis (§7 SprengG) Feuerwerke abzubrennen. Dadurch bedarf es keine Genehmigung mehr durch die örtlichen Behörden. Das Unternehmen benötigt nur das schriftliche Einverständnis des Grundstückseigentümers auf dessen Grund und Boden das Feuerwerk stattfinden wird. Mit dieser Einverständniserklärung wird (unter Angabe der genauen Effekte, Datum und Uhrzeit) das Feuerwerk der zuständigen Ordnungsbehörde zur Kenntnis angezeigt. Eine Verweigerung des Feuerwerkes kann gegenüber dem Unternehmen nur in genau festgelegten Ausnahmefällen ausgesprochen werden!

Im Sprengstoffgesetz (SprengG) und den ergänzenden Vorschriften sind die Abbrandzeiten für die gesamte Bundesrepublik verbindlich festgeschrieben:
Genehmigte Feuerwerke müssen aus Lärmschutzgründen bis 22:00 Uhr beendet sein. In der Sommerzeit ist diese Frist auf 22:30 Uhr verlängert, in den Monaten Mai, Juni und Juli bis 23:00 Uhr. Mit einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Ordnungsbehörde kann in Einzelfällen davon abgewichen werden (wenn öffentliches Interesse vorliegt).

An Silvester ist in Deutschland vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 0 Uhr das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 / F2 / T1 erlaubt.

Wer gegen diese Beschränkungen verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000, -€!

Lexikon zum Fachchinesisch rund um Feuerwerk und Pyrotechnik:
http://www.feuerwerk-lexikon.de/

Sicherheit

Das wichtigste vorweg: Kaufen und verwenden Sie nur Feuerwerk, das eine CE-Kennzeichnung und eine Registrierungsnummer trägt!

Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerk lassen sich zum allergrößten Teil auf wenige Ursachen zurückführen: Vorsatz, Unsachgemäßer Umgang und Leichtsinnigkeit. Vor allem in Verbindung mit Alkoholeinfluss werden die Gefahren leicht unterschätzt!

Batterien und Verbünde können auf unebenem Untergrund durch den Rückstoß „Hüpfen“ und dadurch auch umfallen. Die weiteren Schüsse gehen in alle möglichen Richtungen. Auch Raketen in schlecht gesicherten Abschussvorrichtungen können beim Umkippen unkontrolliert umherfliegen. Eine einmal angezündete Batterie kann nicht mehr gestoppt werden, bis diese komplett durchgelaufen ist.

Einige Batterien enthalten in den Effekthülsen Gipspfropfen, diese können beim Herabfallen Verletzungen verursachen oder an Fahrzeugen Lackschäden verursachen.

Werden die Papprohre einer Batterie z.B. durch Herunterfallen beschädigt oder verformt, kann dies zum Explodieren der Batterie / des Verbundes führen.

Trotz gründlicher Kontrolle können Produktionsfehler zu einem unerwarteten Verhalten führen. Dies kann im schlimmsten Fall eine Explosion der Batterie sein.

Raketen sind ungesteuerte Flugkörper und können (im Gegensatz zum gerichteten Abschuss aus einer Batterie) auch ihre Flugbahn spontan ändern. Somit ist vor dem Zünden von Raketen ein besonderes Augenmerk auf die Umgebung (Gebäude mit offenen Fenstern, Stallungen, Scheunen etc.) zu legen.

Bewahren Sie Feuerwerkskörper richtig auf. -> Siehe Aufbewahrung

Lesen Sie die Gebrauchsanweisung am besten noch bei Tageslicht durch. Achten Sie auf die Ausstoßrichtung! Keine Gegenstände in oder auf die Papprohre legen!

Sichern Sie nach Möglichkeit alle Batterien / Verbünde und sonstige Feuerwerksartikel auf einem zusätzlichen Brett. Am einfachsten: an 2 Seiten eingeschlagene Nägel und mit Klebeband umwickeln ohne die Ausstoßrichtung oder Anzündschnur zu verdecken.

Wenn Sie Raketen verwenden, starten Sie diese am besten aus einer leeren Flasche, die in einer entsprechenden Getränkekiste steht. Somit wird ein mögliches Umfallen der Flasche wirksam und einfach verhindert.

Stellen Sie die Effekte standsicher auf den Boden, zünden Sie in der Hocke mit ausgestrecktem Arm am äußersten Ende die Anzündschnur und entfernen Sie Sich zügig in eine vorher festgelegte Richtung. Achten Sie darauf, dass auf diesem Weg keine Stolperstellen sind.

Halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und brandempfindlichen Objekten ein. Auch wenn auf den meisten Effekten 8m angeben ist, sollten es mindestens 20 Meter sein! Batterien erreichen eine Höhe von 45m und mehr, diese Distanz wird auch in der horizontalen erreicht!

Zünden Sie Feuerwerkskörper niemals direkt unter Bäumen, Vordächern oder von Balkonen und Terrassen!

Halten Sie eine Flasche Wasser oder anderes Löschmittel bereit, um nachbrennende Reste schnell löschen zu können.

Die richtige Art der Aufbewahrung ist für ein zuverlässiges funktionieren und Ihre Sicherheit entscheidend. Der Aufbewahrungsort sollte kein bewohnter Raum (Küche, Wohnzimmer, Kinderzimmer etc.) sein. Am besten in einem kühlen und trockenen Raum in einem Nebengebäude oder dem Keller. Dieser muss für unberechtigte Personen (auch für Familienmitglieder unter 18 Jahren) unzugänglich sein, z.B. abgeschlossen.

Um ein unbeabsichtigtes, verfrühtes Zünden der Feuerwerkskörper zu verhindern sind diese in zugelassenen (schwer entflammbaren) Verpackungen. Bewahren Sie die Feuerwerkskörper immer in den Versandverpackungen auf und entnehmen Sie die Feuerwerkskörper erst unmittelbar vor dem Verwenden.

Feuchtigkeit kann die Ausstoß- oder Effektladung aus Schwarzpulver in der Funktionalität einschränken: es kommt zu Versagern oder die ausgestoßenen Effektladungen von Batterien erreichen nicht mehr die richtige Effekthöhe bei der Zerlegung.

Feuerwerksbatterien immer aufrecht transportieren und aufbewahren! Durch die Vibrationen beim Transport können die Effektladungen verrutschen und im schlechtesten Fall zu einem explodieren der Batterie führen.

Handeln Sie überlegt, bewahren Sie Ruhe und nicht hektisch. Warnen Sie Personen im Gefahrenbereich lautstark und deutlich. Kümmern Sie sich zuerst um verletzte Personen und bringen Sie diese in Sicherheit

  • Wählen Sie umgehend den Notruf 112 und fordern Sie Hilfe an.
  • Löschversuche nur durchführen, wenn Sie Sich dadurch nicht selbst in Gefahr bringen! Brennende Pyrotechnik lässt sich nur sehr bedingt mit Wasser löschen!
  • Benachrichtigen Sie im Brandfall gefährdete Nachbarn oder weitere Bewohner
  • Verbrennungen von Verletzen mit klarem, lauwarmen (NICHT kaltem!) Wasser ausspülen und kühlen.
  • Stellen Sie einen Einweiser für die Feuerwehr und weitere Rettungskräfte an einer sicheren, gut sichtbaren Stelle auf!

Silvester 2020 entschied die Politik zur Entlastung der Notaufnahme ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper. Eine Überprüfung dieser Maßnahme zeigte im Nachgang: in Wahrheit gibt und gab es kaum schwere Verletzungen durch legales du geprüftes Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2). Eine repräsentative Umfrage zeigt: wenn es überhaupt durch privates Silvesterfeuerwerk zu einer Verletzung kommt, dann handelt es sich am häufigsten um eine leichte Brandverletzung an der Hand. Letztendlich müssen im Schnitt nur etwa 4,7 Personen je Klinik behandelt werden, und das meist nur ambulant.

Gehörschäden, schwere Verletzungen, Amputationsverletzungen oder gar tödliche Unfälle treten ausnahmslos in Zusammenhang mit illegal beschafftem Feuerwerk auf.

Veränderungen an Feuerwerkskörpern oder das Herstellen von pyrotechnischen Gegenständen sind gesetzlich VERBOTEN und stellen kein Kavaliersdelikt dar! Dies kann zu ungewollten Reaktionen und einer deutlich höheren Sprengkraft als die der Ausgangsstoffe führen. Jedes Jahr kommt es dadurch zu schwersten und auch tödlichen Unfällen!

Weitere Hinweise zum sicheren Umfang mit Feuerwerkskörpern finden Sie in unserem Downloadbereich

Feuerwerk und Umwelt

Kaum ein Thema polarisiert und spaltet so sehr wie die Debatte über Sinn und Unsinn von Feuerwerk. Jahr für Jahr entbrennen in den sozialen Medien vor Silvester die Diskussionen über ein Verbot von Feuerwerk um die Umwelt zu schützen. Umweltschutz ist heutzutage eines der wichtigsten Themen, keine Frage! Aber wie schädlich ist denn das Feuerwerk tatsächlich? Sicher – Feuerwerk ist mitnichten eine Maßnahme zur Rettung des Planeten. Genau so wenig ist Feuerwerk aber in relevantem Maße verantwortlich für all das, was tatsächlich tagtäglich unsere Welt bedroht und schädigt.

Informative Broschüre „Fakten Feuerwerk und Umwelt“ mit Studien, Relationen zu anderen Verschmutzungsquellen

In der Vergangenheit wurde Feuerwerk von den Feuerwerk-Gegnern als große Umweltsauerei und Gesundheitsgefahr dargestellt. In diesen Berichten wurde aber zum größten Teil mit Halbwahrheiten, unbelegten Zahlen gearbeitet, oder diese wurden bewusst in einen irreführenden Zusammenhang gesetzt.

Seit vielen Jahren geben sich so gut wie alle Hersteller von Feuerwerk und Pyrotechnik größte Mühe, die Umweltbelastung zu reduzieren. In der Herstellung werden so weit möglich nur noch Materialen benutzt die biologisch abbaubar sind: Rohre und Effektladung aus Papphülsen, Pfropfen aus Gips oder Ton etc. Aus der chemischen Zusammensetzung der Effektladungen sind heutzutage giftige Substanzen und Schwermetalle weitestgehend verschwunden und wurden durch ungefährlichere Stoffe ersetzt.

Eine Besonderheit der Großfeuerwerkerei: Die Kugel- und Zylinderbomben werden in spezielle Abschussrohre aus GFK geladen, diese werden im Anschluss an das Feuerwerk abgebaut und wiederverwendet. Somit entsteht im Verhältnis zum „herkömmlichen“ Silvesterfeuerwerk signifikant weniger Müll.

In den vergangenen Jahren wurde dieses Thema vor allem in den sozialen Medien sehr stark kontrovers diskutiert, meist nur Anhand von geschätzten Zahlen oder Halbwissen. Bis vor 1,5 Jahren gab es aber kaum verlässliche Studien zu diesem Sachverhalt. Alle Werte die in den Diskussionen und Artikeln genannt wurden, basierten auf ungefähren Schätzungen ohne eine Möglichkeit der sachlichen Prüfung.

 

Was ist eigentlich Feinstaub?

Feinstaub ist ein Sammelsurium von Partikeln, die in der Luft schweben und die einen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometern (µm) haben, also weniger als 10 Tausendstel Millimeter. Bei den luftgetragenen Partikeln PM10 handelt es sich um Partikel mit einem Durchmesser kleiner gleich 10 µm. Sie gelangen durch Nase und Mund in die Lunge, wo sie je nach Größe bis in die Bronchien oder sogar Lungenbläschen transportiert werden können. Grundsätzlich ist die Gefahr für die Gesundheit umso größer, je kleiner die Partikel sind.

Beim Thema Feinstaub muss man zudem wissen, dass es nicht nur auf die PM10 Werte alleine ankommt, sondern auch um Art und Löslichkeit der Partikel, um eine sinnvolle Aussage über die Gefährlichkeit machen zu können. Die durch den Verkehr erzeugten Partikel sind aufgrund ihrer chemischen Natur wesentlich toxischer und schwerer abbaubar als die Abbrand-Produkte von Feuerwerken.

Die Abbrand-Produkte aus Feuerwerken haben im Gegensatz zu den Rußpartikeln auch einen wesentlich anderen Entgiftungsweg: ihre wasseranziehende Wirkung lässt sie insbesondere in feuchter Luft sehr schnell über den Durchmesser von 10 nm ansteigen: sichtbarer Nebel oder Rauch nach Feuerwerken besteht bereits aus Partikeln die deutlich größer als 300nm, daher sind sie auch wieder sichtbar. In Folge dessen können sie nicht mehr in die feinsten Verästelungen der Lunge vordringen und verlieren somit den Großteil der potentiellen Gesundheitsgefahr. Des Weiteren sinken sie dadurch schnell zu Boden, bleiben dort haften und werden auch nicht mehr durch Luftbewegung aufgewirbelt werden.

Vor kurzem wurden auf Veranlassung des VPI (Verband der Pyrotechnischen Industrie) Studien zum Feinstaubausstoß durch Feuerwerk an unabhängigen Laboren durchgeführt. Die Ergebnisse wurden unter anderem durch das Umweltbundesamt anerkannt:

  • Die Menge des produzierten Feinstaubes ist deutlich geringer als bisher allgemein angenommen.
  • Feinstaub eines Feuerwerkes unterscheidet sich grundlegend in der Zusammensetzung von dem des Straßenverkehrs.
  • Durch den Verkehr wird anorganischer Feinstaub produziert (z.B. Gummi- / Metallabrieb). Dieser kann sich in seiner Größe nicht mehr verändern und verbleibt lange Zeit in der Luft und am Boden und kann wieder und wieder durch Wind aufgewirbelt werden.
  • Feuerwerksfeinstaub beinhaltet lösliche Salze. Die wasseranziehende Eigenschaft lässt ihn insbesondere in feuchter Nachtluft sehr schnell über den Durchmesser von 10nm ansteigen, somit ist es innerhalb kürzester Zeit kein Feinstaub mehr. (Bsp: an Silvester dauert dieser Vorgang im Schnitt rund 1-1,5h)

Eine Gegenüberstellung der beiden Feinstaubarten:

Feinstaubbelastung durch Verkehr vs. Feuerwerk (c) VPI

Auch der Ausstoß von CO2 ist deutlich geringer als es bisher angenommen und in den vergangenen Jahren publiziert wurde. Die Menge aller Feuerwerkskörper die über das Jahr 2019 in Deutschland verkauft und abgebrannt wurde verursachte einen CO2-Ausstoß von ca. 2.373 t. Das klingt erstmal viel, entspricht aber lediglich ca. 0,0003 % der gesamten jährlichen deutschen Treibhausgasemissionen. Im Vergleich: ein Spieltag der Fußballbundesliga verursacht insgesamt ungefähr 7.750t CO2.

Die tatsächliche Belastung unseres Klimas durch das Feuerwerk in Deutschland lässt sich am besten abschätzen, wenn man diesen einmal pro Kopf genauer betrachtet: so entspricht der CO2-Ausstoß durch das in Deutschland verkaufte Feuerwerk je Bundesbürger 0,028 kg. Im Jahr 2019 betrug der durchschnittliche CO2-Ausstoß pro Kopf 7.900 kg CO2…

In Studien zu einer Großveranstaltung mit einem langen Abschlussfeuerwerk hat sich gezeigt, dass 82% des CO2-Ausstoßes allein durch die Anreise und die Verpflegung der Besucher verursacht wird. Das gigantische Feuerwerk zum Ende der Veranstaltung lediglich 0,2%. Deutlich mehr CO2 wird zum Beispiel durch Holzkohlegrills verursacht.

Somit lässt sich eines klar erkennen: auf Feuerwerk zum Schutz des Klimas zu verzichten oder gar generell zu verbieten, ist im Verhältnis wie der Versuch ein brennendes Haus mit einer einzelnen kleinen Wasserbombe zu löschen.

Weiterführende Links, Studien und Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Auch das Argument, dass Tiere durch Feuerwerk so sehr in Panik versetzt, dass sie vor Autos laufen, in Zäunen stranguliert werden oder vor Erschöpfung sterben, gibt es keine belegbaren Zahlen. Die wenigen von den Medien berichteten Fälle entstehen zum einen nicht direkt durch das Zünden von Feuerwerkskörpern und auch statistisch gesehen gibt es keinen auffälligen Anstieg von Wildunfällen gegenüber den restlichen Tagen/Nächten unter dem Jahr. Tatsächlich sind über ¾ der Tierhalter in Deutschland laut einer Forsa-Umfrage, privatem Silvesterfeuerwerk gegenüber positiv eingestellt und gegen ein generelles Verbot.

Das viele Haustiere durch das Feuerwerk vor der eigenen Haustüre Angst bekommen entspricht der Wahrheit. Allerdings gibt es auch viele Möglichkeiten (unter anderem von Tierärzt:innen empfohlen) diese wirksam gegen den Lärm abzuschirmen: Schließen der Rollläden, laut stellen von Fernseher oder Radio und nicht zuletzt die Desensibilisierung der Tiere im Vorfeld durch entsprechende Audio-Dateien.

Das wichtigste: wenn das Alphatier (Herrchen / Frauchen) bereits Tage vor Silvester voller Sorge um den Vierbeiner unter höchster Anspannung steht überträgt sich diese Unsicherheit auch auf das Tier und die Angstreaktion wird verstärkt.

Ich möchte ein Feuerwerk haben!

Sie möchten für Ihre Veranstaltung, eine Hochzeit, Ihr Jubiläum ein Feuerwerk haben, wir verwirklichen Ihnen diesen Wunsch! Wir planen Ihr Feuerwerk individuell und auf Ihre Vorstellungen und Wünsche angepasst. Wir beraten Sie gerne, was mit den zur Verfügung stehenden Platzverhältnissen möglich ist und kümmern uns um alle notwendigen Schritte mit den Behörden.

Für ein individuell geplantes Feuerwerk reicht Ihr Budget nicht aus?

Auch dafür haben wir eine Lösung für Sie: wir haben zahlreiche Feuerwerke mit unterschiedlichen Laufzeiten – egal ob mit oder ohne Musik – die wir zu einem überschaubaren Preis anbieten können. Sie nennen uns Ihr Budget und wir verzaubern Sie! Trotzdem versuchen wir soweit wie möglich Ihre persönlichen Wünsche und Vorlieben bei den Effekten, der Farbwahl, Lichterbildern usw. zu berücksichtigen.

Was brauchen wir von Ihnen, was muss berücksichtigt werden?

Selbst auf engen Platzverhältnissen ist ein unvergleichlich schönes Feuerwerk möglich! Voraussetzung ist, dass Sie eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers haben, keine brennbaren Objekte (Reetdach, Wald, Stallungen mit Strohlager etc.) in der unmittelbaren Umgebung stehen und alle gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zum Publikum, angrenzenden Verkehrswegen und auch zu Krankenhäusern, Pflegeheimen o.Ä. eingehalten werden können. Bei der Auswahl der Effekte (in Bezug auf Lautstärke) sollte gegeben falls auf Stallungen oder Naturschutzgebiete in der Umgebung Rücksicht genommen werden.

Wenn Sie weitere Informationen zu unseren Feuerwerken suchen, schauen Sie doch mal hier!

Wir benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers auf dessen Grund und Boden das Feuerwerk abgebrannt werden soll. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie in unserem Download-Bereich oder erhalten Sie auf Anfrage per Mail.

Ferner muss das Feuerwerk innerhalb vorgeschriebener Uhrzeit beendet sein (22:00 Uhr im Winter, 22:30 Uhr Sommerzeit, in den Monaten Mai – Juli 23:00 Uhr)

Das Feuerwerk muss durch uns mindestens 14 Tage im Voraus beiden zuständigen Behörden angezeigt werden. In Einzelfällen auch 3 – 4 Wochen. Auch die Materialbeschaffung und Planung nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. Deshalb sollte Sie Sich rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen!

Diese übernehmen wir für Sie! Wir zeigen das Feuerwerk mit allen notwendigen Unterlagen bei den Behörden an und kümmern uns um die Kommunikation. Je nach Behörde können für die Bearbeitung auch zusätzliche Kosten für Sie entstehen, diese sind aber in der Regel unter 100,-€

Nicht zwangsläufig. Die Entscheidung ob eine Brandwache durch die Feuerwehr gestellt werden muss, wird von den zuständigen Behörden getroffen (in Ausnahmefällen auch durch den verantwortlichen Pyrotechniker).
Wird die Feuerwehr bei einem ordnungsgemäß angezeigten und ordentlich durchgeführten Feuerwerk irrtümlich alarmiert, so werden diese Kosten normalerweise nicht dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Weitere und ergänzende Informationen finden Sie im Bereich „Feuerwerk“ oder in unseren AGB im Downloadbereich. Oder schicken Sie uns gerne Ihre weiteren Fragen per Mail.